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   OVG Saarland, 25.06.1990 - 2 R 20/89   

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OVG Saarland, 25.06.1990 - 2 R 20/89 (https://dejure.org/1990,6197)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.06.1990 - 2 R 20/89 (https://dejure.org/1990,6197)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Juni 1990 - 2 R 20/89 (https://dejure.org/1990,6197)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bebauungsplan; Bebauung; Abweichung; Funktionslos; Unwirksamkeit; Planungsabschnitt; Planteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 2 Abs. 4

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Saarlouis, 28.11.2018 - 5 K 1500/16

    Teilweise Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes aufgrund Änderung der

    Entscheidend ist dabei unter dem erstgenannten Aspekt, ob die Festsetzung noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Plans noch einen sinnvollen Beitrag zu leisten, wobei die einer Festsetzung zugrunde liegende Planungskonzeption nicht schon dann sinnlos wird, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann.(Vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, a.a.O..) Erst dann, wenn die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall vom Planinhalt so massiv und so - im Sinne der zweiten Voraussetzung - offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan insoweit seine städtebauliche Ordnungsfunktion unmöglich zu erfüllen vermag, kann von einer Funktionslosigkeit die Rede sein.(Vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 6.6.1997 - 4 NB 6.97 -, BRS 59 Nr. 54, und vom 17.2.1997 - 4 B 16.97 -, BRS 59 Nr. 55.) Entscheidend abzustellen ist daher nicht auf die Verhältnisse auf einzelnen Grundstücken im Plangebiet, sondern darauf, ob die Festsetzung unabhängig von ihrer punktuellen Durchsetzbarkeit, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern.(Vgl. zu Ausnahmefällen die Urteile des OVG des Saarlandes vom 25.6.1990 - 2 R 20/89 - und vom 10.3.1992 - 2 R 53/89 -, wonach eine Festsetzung ihre Geltungskraft in Bezug auf eine abtrennbare Teilfläche - nur - dann verlieren kann, wenn für diese eine speziell auf sie zugeschnittene städtebauliche Regelungskonzeption vorliegt.) Zu würdigen ist demgemäß unter diesem Gesichtspunkt grundsätzlich die Festsetzung in ihrer gesamten Reichweite, ohne dass die Betrachtung auf bestimmte Grundstücke im Planbereich beschränkt werden dürfte.(So bereits das grundlegende Urteil des BVerwG vom 29.4.1977 - IV C 39.75 -, a.a.O., Seite 73; ebenso Urteil des OVG des Saarlandes vom 29.2.2000 - 2 N 1/99 -, a.a.O..) Daher genügt es für ein Außerkrafttreten von Festsetzungen durch Fakten auch nicht, dass - gegebenenfalls auch über einen längeren Zeitraum - von dem Plan abgewichen worden ist und deshalb Verhältnisse eingetreten sind, die den Festsetzungen nicht (mehr) entsprechen.(BVerwG, Urteil vom 3.8.1990 - 7 C 41-43.89 -, BVerwGE 85, 273, 281.).

    Die Festsetzungen eines Bebauungsplans können nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB auch hinsichtlich nur eines Teilgebietes der Planung funktionslos werden, wenn es sich bei diesem Gebiet um einen vom Planungsraum im Übrigen abtrennbaren Bereich mit einer speziell auf ihn zugeschnittenen städtebaulichen Regelungskonzeption handelt.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.06.1990 - 2 R 20/89 -, juris.).

    Bei dem Gebiet handelt es sich um einen vom Planungsraum im Übrigen abtrennbaren Bereich mit einer speziell auf ihn zugeschnittenen städtebaulichen Regelungskonzeption.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.06.1990 - 2 R 20/89 -, juris.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2000 - 10a D 93/94

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis und Antragsinhalt im

    vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 25. Juni 1990 - 2 R 20/89 -, BRS 50 Nr. 12.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97
    Selbst wenn man jedoch der Auffassung, daß die von der festgesetzten Nutzungsart abweichende Bebauung der o.g. Planteile zur Funktionslosigkeit und damit Unwirksamkeit (nur) der für diese Planteile getroffenen Festsetzung als Kleinsiedlungsgebiet führt (zur Frage, ob und inwieweit sich die Funktionslosigkeit einer Festsetzung in einem Teilgebiet auf andere Planteilgebiete auswirkt, vgl. OVG des Saarlandes, Urt. v. 25.06.1990 - 2 R 20/89 -, BRS 50 Nr. 12), nicht folgte, die Festsetzung des Grundstücks des Klägers zu 3) als Kleinsiedlungsgebiet also für wirksam hielte, änderte sich an dem Ergebnis, daß auch ihm gegenüber der Gebietserhaltungsanspruch verletzt ist, nichts.
  • OVG Saarland, 26.02.2002 - 2 R 3/01

    (Nachträgliche) Baugenehmigung für die Änderung eines bisher als Lager

    Entscheidend abzustellen ist daher nicht auf die Verhältnisse auf einzelnen Grundstücken im Plangebiet, sondern darauf, ob die Festsetzung unabhängig von ihrer punktuellen" Durchsetzbarkeit, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (vgl. zu Ausnahmefällen die Urteile des Senats vom 25.6.1990 - 2 R 20/89 - und vom 10.3.1992 - 2 R 53/89 -, wonach eine Festsetzung ihre Geltungskraft in bezug auf eine abtrennbare Teilfläche - nur - dann verlieren kann, wenn für diese eine speziell auf sie zugeschnittene städtebauliche Regelungskonzeption vorliegt).
  • OVG Hamburg, 08.10.1992 - Bf II 34/91

    Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen

    Insbesondere bei großflächig getroffenen Festsetzungen, wie sie hier mit der nahezu den gesamten Baustufenplan Bergedorf III (und auch die angrenzenden Baustufenpläne) einnehmenden Festsetzung von Außengebietsflächen vorhanden ist, führen die den Gedanken der Funktionslosigkeit tragenden Gründe ebenso zu einer selbständigen Betrachtung von räumlich und funktional abtrennbaren Teilgebieten, wie bei rechtlichen Mängeln eines Bebauungsplans, dessen Teilnichtigkeit in Betracht kommen kann (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 1.11.1990 - OVG Bf II 66/89 - HmbJVBl .1992 S. 63 m.w.N. und v. 17.9.1992 - OVG Bf II 69/91 - VGH Mannheim v. 17.8.1990 - 8 S 1215/90 - NuR 1991 S. 352 ; OVG Saarlouis v. 25.6.1990 - 2 R 20/89 - BRS 50 Nr. 12).
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